"Integrierte Erfolgs-, Bilanz- und Finanzrechnung"
Was ist eine "Integrierte Erfolgs-, Bilanz- und
Finanzrechnung"?
Eine integrierte Erfolgs-, Bilanz- und Finanzrechnung liegt vor, wenn
sich die Planungs- und Kontrollrechnungen
- sowohl auf die Erfolgsrechnung (= Gewinn- und Verlust-Rechnung)
- als auch auf die Zahlungsströme (= Cashflow statement)
beziehen. Zusätzlich sind auch die Auswirkungen auf die Bilanz zu
berücksichtigen.
Warum soll man eine "Integrierte Erfolgs-, Bilanz- und
Finanzrechnung" erstellen?
Unternehmen (insbesondere Kapitalgesellschaften) müssen bei ihrer
wirtschaftlichen Tätigkeit unter anderem zwei Restriktionen beachten:
- Keine Überschuldung:
Eine Kapitalgesellschaft darf nicht (materiell) überschuldet
sein, d.
h. das Vermögen muss jederzeit das Fremdkapital (Schulden und
Rückstellungen) übersteigen. Liegt materielle Überschuldung vor, hat die
Gesellschaft Insolvenz anzumelden!
- Keine Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität):
Unter der Zahlungsfähigkeit (im dispositiven Sinne) wird die Fähigkeit
eines Betriebes verstanden, jederzeit den fälligen Zahlungsverpflichtungen
nachkommen zu können. Ist dies nicht der Fall, hat die Gesellschaft -
vertreten durch den Vorstand (Aktiengesellschaft) bzw. durch die
Geschäftsführung (GmbH) - ebenfalls Insolvenz anzumelden!
Sobald eine der beiden Restriktionen nicht eingehalten wird, besteht für den
Vorstand bzw. die Geschäftsführung ein Haftungstatbestand!
Erfolg, Schuldendeckungsfähigkeit und Zahlungsfähigkeit
sind somit extrem wichtige Indikatoren für Unternehmen.
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