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ROE > Know-how > Wirtschaft > Integrierte Erfolgs-, Bilanz- und Finanzrechnung

"Integrierte Erfolgs-, Bilanz- und Finanzrechnung"

Was ist eine "Integrierte Erfolgs-, Bilanz- und  Finanzrechnung"?

Eine integrierte Erfolgs-, Bilanz- und Finanzrechnung liegt vor, wenn sich die Planungs- und Kontrollrechnungen


  • sowohl auf die Erfolgsrechnung (= Gewinn- und Verlust-Rechnung)
  • als auch auf die Zahlungsströme (= Cashflow statement)

beziehen. Zusätzlich sind auch die Auswirkungen auf die Bilanz zu berücksichtigen.

 Warum soll man eine "Integrierte Erfolgs-, Bilanz- und Finanzrechnung" erstellen?

Unternehmen (insbesondere Kapitalgesellschaften) müssen bei ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit unter anderem zwei Restriktionen beachten:


  • Keine Überschuldung:
    Eine Kapitalgesellschaft darf nicht (materiell) überschuldet sein, d. h. das Vermögen muss jederzeit das Fremdkapital (Schulden und Rückstellungen) übersteigen. Liegt materielle Überschuldung vor, hat die Gesellschaft Insolvenz anzumelden!

  •  Keine Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität):
    Unter der Zahlungsfähigkeit (im dispositiven Sinne) wird die Fähigkeit eines Betriebes verstanden, jederzeit den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Ist dies nicht der Fall, hat die Gesellschaft - vertreten durch den Vorstand (Aktiengesellschaft) bzw. durch die Geschäftsführung (GmbH) - ebenfalls Insolvenz anzumelden! 

Sobald eine der beiden Restriktionen nicht eingehalten wird, besteht für den Vorstand bzw. die Geschäftsführung ein Haftungstatbestand!

Erfolg, Schuldendeckungsfähigkeit und Zahlungsfähigkeit
sind somit extrem wichtige Indikatoren für Unternehmen.

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