Kostenrechnung und Kalkulation
Was ist eine Vollkostenrechnung, was eine Teilkostenrechnung?
Die bisherigen Ausführungen haben sich auf die Vollkostenrechnung
bezogen. Sie ist die einfachste Form der Kostenrechnung. Dabei werden -
wie gezeigt - über die Kostenarten-, Kostenstellen- und
Kostenträgerrechnung alle Kosten [scheinbar] verursachungsgerecht auf
die einzelnen Kostenträger (= Aufträge) weiterverrechnet.
Die Vollkostenrechnung erscheint logisch, ist aber aus
betriebswirtschaftlicher Sicht sehr problematisch, weil
bei Verwendung der Vollkostenrechnung nicht zwischen fixen und variablen
Kosten unterschieden wird. Dies kann dazu führen, dass falsche
Entscheidungen (!) getroffen werden.
Richtige Entscheidungen sind nur dann möglich, wenn die Kosten in die
fixen und variablen Kosten aufgespalten werden. Eine solche Rechnung
wird auch als Deckungsbeitragsrechnung bezeichnet.
Bei der Deckungsbeitragsrechnung steht die Unterscheidung von fixen und
variablen Kosten im Mittelpunkt. Fixe Kosten sind natürlich nach wie vor
von Bedeutung, dürfen jedoch nicht auf einzelne Aufträge zu geschlüsselt
werden, sondern dürfen nur als Gesamtbetrag von den erwirtschafteten
Deckungsbeiträgen abgezogen werden.
Den einzelnen Aufträgen werden in der Deckungsbeitragsrechnung nur die
variablen Kosten zugerechnet. Die Differenz zwischen den Leistungen (=
Erlösen) und den variablen Kosten wird als Deckungsbeitrag bezeichnet.
Der Deckungsbeitrag leistet somit einen Beitrag zur Abdeckung
der fixen Kosten.
Ein Gewinn bei einer Deckungsbeitragsrechnung liegt daher erst
dann vor, wenn
die Summe der erwirtschafteten Deckungsbeiträge größer
als die Summe der fixen Kosten ist.
Die Deckungsbeitragsrechnung ist unbestritten die richtige Rechnung,
wenn Entscheidungsrechnungen anstehen.
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