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Kostenrechnung und Kalkulation

Was ist eine Vollkostenrechnung, was eine Teilkostenrechnung?


Die bisherigen Ausführungen haben sich auf die Vollkostenrechnung bezogen. Sie ist die einfachste Form der Kostenrechnung. Dabei werden - wie gezeigt - über die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung alle Kosten [scheinbar] verursachungsgerecht auf die einzelnen Kostenträger (= Aufträge) weiterverrechnet.

Die Vollkostenrechnung erscheint logisch, ist aber aus betriebswirtschaftlicher Sicht sehr problematisch, weil bei Verwendung der Vollkostenrechnung nicht zwischen fixen und variablen Kosten unterschieden wird. Dies kann dazu führen, dass falsche Entscheidungen (!) getroffen werden.

Richtige Entscheidungen sind nur dann möglich, wenn die Kosten in die fixen und variablen Kosten aufgespalten werden. Eine solche Rechnung wird auch als Deckungsbeitragsrechnung bezeichnet.

Bei der Deckungsbeitragsrechnung steht die Unterscheidung von fixen und variablen Kosten im Mittelpunkt. Fixe Kosten sind natürlich nach wie vor von Bedeutung, dürfen jedoch nicht auf einzelne Aufträge zu geschlüsselt werden, sondern dürfen nur als Gesamtbetrag von den erwirtschafteten Deckungsbeiträgen abgezogen werden.

Den einzelnen Aufträgen werden in der Deckungsbeitragsrechnung nur die variablen Kosten zugerechnet. Die Differenz zwischen den Leistungen (= Erlösen) und den variablen Kosten wird als Deckungsbeitrag bezeichnet. Der Deckungsbeitrag leistet somit einen Beitrag zur Abdeckung der fixen Kosten.

Ein Gewinn bei einer Deckungsbeitragsrechnung liegt daher erst dann vor, wenn

  • die Summe der erwirtschafteten Deckungsbeiträge größer
  • als die Summe der fixen Kosten ist.


  • Die Deckungsbeitragsrechnung ist unbestritten die richtige Rechnung, wenn Entscheidungsrechnungen anstehen.


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